Barrierefreiheit in Deutschland ✅ Ihr All-in-One

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Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit im digitalen Raum auch für viele private Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die europäische Richtlinie zum European Accessibility Act (EAA) umsetzt. Damit beginnt eine neue Ära digitaler Inklusion und für Unternehmen ein wichtiger Handlungsauftrag.

Barrierefreie Websites in Deutschland: Was sich ab 2025 ändert

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass Websites, mobile Anwendungen und digitale Dienste von allen Menschen uneingeschränkt genutzt werden können, ganz unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Dazu gehören:

Diese Maßnahmen kommen nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute, sondern verbessern die Benutzerfreundlichkeit für alle.

Wen betrifft das neue Gesetz?

Ab 2025 gilt die Barrierefreiheitspflicht für private Unternehmen, wenn sie bestimmte Verbrauchs-gerichtete Dienstleistungen oder Produkte digital anbieten. Dazu zählen unter anderem:

Zudem bieten barrierefreie Websites einen Wettbewerbsvorteil:

  1. Größere Reichweite, da rund 10 Millionen Menschen in Deutschland mit einer Behinderung leben.

  2. Bessere Auffindbarkeit in Suchmaschinen (SEO)

  3. Nutzerfreundlichkeit für ältere Menschen oder temporär eingeschränkte Nutzer

Barrierefreiheit ist kein „Nice-to-have“ mehr, sondern Pflicht. Sie fördert Chancengleichheit, stärkt die Markenreputation und verbessert das Nutzererlebnis für alle. Unternehmen, die frühzeitig investieren, sind 2025 nicht nur vorbereitet, sie setzen ein starkes Zeichen für digitale Inklusion.

📌 Quellenangabe: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.htm

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